Bevor in Allach 1874 offiziell die Freiwillige Feuerwehr gegründet wurde, gab es schon über zwei Jahrzehnte in dem jüngeren Allacher Ortsteil St. Johann ein Feuerwehrhäuschen. Zu dieser Zeit war Allach noch ein reines Dorf mit 61 bäuerlichen Gütern. Die Gebäude des etwa 400 Seelen zählenden Dorfes waren meist noch einstöckig und die Dächer mit Stroh gedeckt.
Bevor wir uns aber der Geschichte der ehemaligen Allacher Feuerwehrhäuser widmen, stellen wir einen großen Dank voran. Die hier aufgeführten Informationen und Bilder stellte uns Herr Dr. Ernst Rudolph zur Verfügung. Er hat diese nach intensiver Recherce im Rahmen unseres 150-jährigen Jubiläums 2024 zusammengetragen.
Herzlichen Dank.
Erbaut wurde das erste Allacher Feuerwehrhaus nach einer im Archiv der Pfarrei Maria Himmelfahrt aufbewahrten Akte bereits Ende des Jahres 1852 an der seinerzeitigen Distriktstraße 8 auf dem seit unvordenklicher Zeit der Gemeinde Allach gehörigen Bachangerl-Grundstück. In der Flurkarte der Renovationsmessung von 1859 ist daher das Häusl bereits eingezeichnet, jedoch ohne eigenes Grundstück und ohne Haunummer. Im Grundstück ist auch nicht mehr die gemeindeeigne Hausnummer 40 eingetragen, sondern die zum inzwischen neuen Grundstückseigentümer „Marx“ gehörigen Hausnummer 57. Erst im renovierten Grundsteuerkataster von 1862 (STA München, Kataster 11389), in dem es als Feuerlöscher-Requisitenhäuschen und in der Rechnung des Bauausschusses (Pfarrarchiv Maria Himmelfahrt Nr. 94/5) als Feuerhaus bezeichnet ist, ist ihm ein 0,01 Tagwerk (ca. 34 m²) großes Grundstück mit der Fl. Nr. 141 zugewiesen. Herausgeschnitten wurde das kleine Grundstück mit der ihm zugeteilten Hausnummer 51 aus der Südostecke des jetzt zum „Marx“ gehörigen Bachangerl Grundstück, das im renovierten Grundsteuerkataster unter der Fl. Nr. 142 und mit einer Fläche 0,61 Tagwerk verzeichnet ist.
Aufgemauert wurde das 5,90 x 3,55 Meter große Feuerwehrhaus aus gebrauchten Steinen vom Wirt in Lochhausen in 26 Tagen. Insgesamt kostete der Bau gemäß der Rechnung der Gemeinde Allach vom 24.1.1853 nur 275 fl (Gulden) 32 xr (Kreuzer) 2 hl (Heller)*- ein Betrag von etwa 470 Mark. Fast doppelt so teuer war die Anschaffung der Feuerlöschmaschine, für die dem Kupferschmiedemeister in Dachau 500 Gulden zu zahlen waren (Pfarrarchiv Maria Himmelfahrt Nr. 94/5). An dem Bau des Feuerwehrhauses und dem Kauf der Feuerlöschmaschine musste sich auch die Gemeinde Untermenzing beteiligen. Für die hierzu anfallenden Kosten wurden Pflichtbeiträge in Höhe von 836 fl 32 xr 2 hl. erhoben, zu denen die Gemeinde Untermenzing 2/5 bzw. 357 fl 37 xr beitrug.
*Nach Einführung der Mark ab 1871 entsprach ein Gulden 1,70
Als im Jahr 1879 nahe der Würmbrücke am heutigen Paul-Ehrlich-Weg ein neues Feuerwehrhaus zur Verfügung stand, benötigte die Gemeinde Allach nicht mehr das Häusl und stand deshalb zunächst leer. Die Gemeinde Allach dürfte 1892 die Absicht gehabt haben, das Häusl zu verkaufen, ansonsten hätte nicht in diesem Jahr der Allacher Schuhmacher Georg Meiser einen Plan zum Umbau des Häusls in ein Wohnhaus anfertigen lassen. Den am 4. März 1892 gezeichneten Plan übermittelt die Gemeinde Allach zusammen mit einem weiteren Plan am 7. März 1892 dem Kgl. Bezirksamt München I. Wie aus dem zugehörigen Schreiben hervorgeht, hat Mathias Vöst, (südlicher Nachbar, Fl. Nr. 144) zunächst keine Unterschrift leisten wollen, da er nicht wisse, wieviel Grund zum Feuerwehrhaus gehöre. Den von seinem nördlichen Nachbarn Georg Wecker (Fl. Nr. 142) und nachträglich auch von ihm unterschriebenen Bauplan übergibt die Gemeinde Allach am 16.3.1892 dem Kgl. Bezirksamt München I, das dann bereits am 22. März 1892 Plan genehmigt (STA München, Bpl München A, Akt Allach 37)
Der Umbau kommt aber zunächst nicht zustande, wohl deshalb, da Georg Meister noch nicht Eigentümer war. Erst mit der Urkunde vom 4.11.1893 wird der Kauf bestätigt, mit dem Georg und Magdalena Meister das ehemalige, auf dem 0,01 Tagwerk großen Grundstück mit Fl. Nr. 141 stehende Feuerwehrhäusl, für 250 Mark (STA München, Kataster 11 390) erwerben. Nur wenige Tage später erwerben die Eheleute für 130 Mark mit der am 22.11.1893 ausgestellten Urkunde von Georg Wecker, der im Jahr 1862 den „Marks“ gekauft hat, aus dem ihm gehörigen Bachangerl-Grundstück mit Fl. Nr. 142 eine Grundstücksfläche die im Kataster unter der Fl. Nr. 141 b aufgeführt und als Wurzgarten bezeichnet ist. Als sehr langes aber nur fünf Meter breites Grundstück reicht es vom Hausgrundstück, nunmehr die Fl. Nr. 141 a, bis hin zur Würm. Die Fläche der beiden Flurnummern 141 a und 141 b ist in den Umschreibeheften des Grundsteuerkatasters (STA München, Kataster 11398) mit 429 m² angegeben. Infolge Straßenverbreiterung im Jahr 1929 auf sieben Meter beträgt die Fläche des immer noch bestehenden Grundstücks nur noch 409 m².
Georg Meister baute das einstige Feuerwehrhaus gemäß dem Kataster jedoch erst im I. Quartal 1894 zu einem Wohnhaus um, aber nicht entsprechend dem am 4.3.1892 gefertigten und am 22.3.1892 genehmigten Plan, der vorsah das Tor des Feuerwehrhäusls auf Haustürbreite zu verringern, einen Kamin und eine Zwischenwand aufzumauern. Die vorgenommenen Änderungen gehen aus dem Plan zur Hausvergrößerung im Jahr 1921 hervor. Als Bestand ist in ihm der zur Würm hin befindliche Raum größer als im Plan von 1892 dargestellt und dem dadurch von 5,90 Meter auf rund 7,30 Meter verlängerten Hauses ist bereits ein seitlicher Anbau hinzugefügt. Demzufolge muss zur Vergrößerung der ansonsten sehr geringen Wohnfläche von 15 bis 16 m² nach 1892 eine Planänderung erfolgt sein.
Meisters Ehefrau Magdalena Meister stirbt am 2. August 1896. Wie aus den Umschreibeheften des Grundsteuerkataster (STA München, 11390) hervorgeht, ist Creszenz Kirchner seit 2.8.1896 die neue Miteigentümerin. Er muss sich noch einmal verehelicht haben, da im Jahr 1911 das Haus im Besitz der Witwe Gertraud Meister ist (STA München, Kataster 11398,) die es dann ein Jahr später an Maria Nieder, verheiratete Königsberger, übergibt. Von Maria Königsberger geht das Häuschen im Jahr 1921 als Schenkung an ihre beiden ledig gebliebenen Kinder Elisabeth und Therese Königsberger über. Noch im gleichen Jahr vergrößert Martin Königsberger, Säger (vermutlich beim Sägewerk Kirsch & Söhne), das Haus für seine blinde Tochter die künftig nicht mehr in der Anstalt, sondern hier wohnen soll. Hervor geht dies aus einer Notiz der Gendarmariestation Allach vom 8.Juni 1921 anlässlich einer Baueinstellung.
Zur Vergrößerung des von Georg Meister in ein Wohnhaus umgebauten Feuerwehrhäusls hat der Architekt Josef Stengl im Januar 1921 einen Plan erstellt, der einen 4.32 Meter langen Anbau an der Westseite vorsieht. Der Plan für das künftig 11,95 Meter langen Hauses wurde am 4.2.1921 bei der LBK eingereicht. Am 14. 6. 1921 konnte mit dem Umbau begonnen werden und am 30.9.1921 war er laut Bauvollendungsanzeige vollendet. Martin Königsberger zäunt sein bisher nur gegenüber seinem nördlichen Nachbarn eingezäuntes Grundstück im Jahr 1923 auch auf seiner Südseite und zur Straße hin ein, was aus dem am 1.8.1923 gefertigten Plan ersichtlich ist. Im Plan zum Zaunbau ist das Grundstück wider Erwarten als Fl. Nr. 144 ½ dargestellt.
Grundlage für den nachstehenden Text bildet, soweit nicht anders angegeben, die LBK - Akte des Stadtarchivs München DE 1992 LBK 36278.
Im Jahr 1929 nahm Herr Königsberger nochmals einen größeren Umbau vor, für den am 7.7.1929 ein Eingabeplan erstellt wurde. Bei dem am 8.7.1929 begonnenen Umbau, wurde dem Haus auf der Südseite ein 3,30 Meter breiter Anbau angefügt. Von dem nunmehr 7,74 Meter breiten Haus musste aber wegen der Verbreiterung der Straße auf sieben Meter und dem Setzen neuer Randsteine der vordere Raum des ehemaligen Feuerwehrhäusls abgebrochen werden; damit betrug die Länge des 1921 auf 11,95 Meter verlängerten Hauses nur noch 9,15 Meter. Zudem war nach Beendigung der Umbauarbeiten am 20.8.1928 von dem Feuerwehrhäusl kaum noch etwas vorhanden.
Nach dem Tod von Therese Königsberger am 23.8.1962 wird Elisabeth Königsberger Alleineigentümerin und bewohnt noch bis zu ihrem Tod am 22.1.1966 das daraufhin leerstehende Haus. Durch Erbfolge geht das aus drei Umbauten hervorgegangene Haus an Rudolf Feix, wohnhaft in Karlsfeld, über. Drei Jahre später bilden, wie aus einem Schreiben der Bezirksinspektion 38 vom 13. 3.1969 hervorgeht, sowohl das leerstehende Haus als auch das Grundstück eine unansehnliche Stelle im äußeren Erscheinungsbild der Stadt, weshalb das Haus zu beseitigen ist. Herr Feix als Erbe schreibt daraufhin am 22.3.1969 an die LBK, dass er einen Neubau beabsichtigt und er hierzu den Architekten Spreitzer mit einem Plan beauftragt hat. Er hat ihn jedoch noch nicht eingereicht, da das Haus noch bewohnt und eine Räumung noch nicht absehbar ist. Rudolf Feix möchte das Haus erst dann abbrechen sobald der Plan genehmigt ist. Die LBK lässt ihn daraufhin am 26.März 1969 wissen, dass das Haus, sofern die Nutzung als Wohnfläche entfällt, bis zum 1.10.1969 abzubrechen ist. Nach einer Notiz der LBK vom 7.10.1969 war das Haus dann zwar unbewohnt, jedoch noch nicht abgebrochen. Der Grund weshalb das Haus nicht abgebrochen wurde geht aus einer Anmerkung im Schreiben der LBK an die Raiffeisenbank Feldmoching vom 3.12.1969 hervor, nach der Rudolf Feix sein Haus bereits im Juni an die Bank verkauft hat. In diesem Schreiben nimmt die LBK Bezug auf ihr Schreiben vom 26.3.1969 und fordert die Raiffeisenbank auf, das leerstehende Haus bis zum 1. April 1970 zu beseitigen. Die Frist wird dann noch bis zum 1. Juli verlängert. Aus einer Notiz vom 21.10.1970 geht hervor, dass das Haus mittlerweile nicht mehr vorhanden ist.
Das Grundstück mit dem Häusl hatte zuletzt die Hausnummer Eversbuschstraße 103. Seit dessen Abbruch ist die Hausnummer gelöscht und die Fläche wird als Grün/- und Parkfläche genutzt. Sie ist nunmehr im Besitz der Raiffeisenbank, die 1982 erbaut wurde und mit Fl. Nr. 142, bzw. Hausnummer 105 nördlich angrenzt. Der vorher auf dem Grundstück stehende und zum „Marx“ gehörige, gemauerte Stadel (im Plan oben rot gestrichelt) wurde schon 1960 abgebrochen.
Für den Bau des neuen Feuerwehrhauses, erst mit Hausnummer 42 (STA München, Kataster 11390), dann Eversbuschstraße 147 und heute ohne Hausnummer, erwirbt die Gemeinde Allach gemäß Urkunde vom 26.10.1878 von Martin Gastl – ihm gehört seit dem 26.3.1874 das benachbarte Anwesen „Beim Kistler“, Hausnummer 42, später Eversbuschstraße 145) - aus seinem Grundstück mit der Fl. Nr. 104 eine 0,004 ha (40 m²) große Grundstücksfläche für 50 Mark, die im Kataster als Gras- und Wurzgarten unter der Fl. Nr. 104 ½ verzeichnet ist (STA München Kataster 11398). Ferner schließt die Gemeinde Allach am 22.10.1878 für den Bau des Hauses den nachstehenden Bauvertrag ab. Gemäß dem Vertrag erhält der Accordant für den Bau 1730 Mark und 30 Pfennige und er ist verpflichtet mit dem Bau sofort zu beginnen und er hat ihn noch vor Eintritt der kälteren Jahreszeit im Rohbau zu vollenden. Am 27.12.1878 liegt bereits die Schlussrechnung vor. Mit Kosten in Höhe von 1779 Mark und 16 Pfennige wurden die im Bauvertrag aufgeführten Kosten kaum überschritten (Pfarrarchiv Nr. 94/5)
Der Vertrag lautet:
Die Gemeindeverwaltung Allach übergibt dem unterzeichnenden Baumeister die Ausführung eines Feuerwehrhauses nach den hierzu ausgeführten Plänen und Kostenvoranschlägen mit der Bedingung, dass alles hernach genauso hergestellt werde. Der Baumeister erhält für diese Ausführung die Summe von 1730 Mark und 40 Pfennige (in Worten) siebenzehnhundertdreißig Mark 40 Pfennige und zwar die 1. Hälfte sobald das Gebälk liegt und die 2. Hälfte sobald der Bau vollendet ist. Vom Tage der Übernahme hat derselbe für die Solidität seiner Arbeit ein halbes Jahr zu haften, hierfür die in den allgemeinen Bedingnissen für Veraccordierung (Vergabe) von Staatsbauarbeiten § 2 bestehende (?) Kaution zu stellen. Für etwaige Mehrarbeiten, welche jedoch nur nach besonderem Auftrage ausgeführt werden dürfen, sind ebenfalls die nach den Ausmaßen und den im Kostenanschlage entfallenden Preisen zu berechnen. Die Überwachung des Baues steht Ing. Seubert als amtl. Techniker zu und hat daher das Recht, von dem Unternehmer bei allenfalls vorkommenden Abweichungen von Plänen und Kostenanschlägen sowie bei Mangelhaftigkeit der Arbeit die unverzügliche Richtigstellung ohne Widerrede zu verlangen. Mit dem Bau ist sofort zu beginnen und noch vor Eintritt der kälteren Jahreszeit im Rohbau zu vollenden. Bezüglich der Herstellung der Verputzarbeiten in diesem Jahr oder im kommenden Frühjahr ist zuvor die Erlaubnis vom amtl. Techniker zu erholen.
Dieser Vertrag wurde von beiden Theilen unterschrieben und kann dem Accordanten auf Wunsch eine beglaubigte Abschrift hiervon zugestellt werden.
Allach, den 22. Oktober 1878
Gemeindeverwaltung Baumeister
Wecker, Bürgermeister Unterschrift
Grundlage für den nachstehenden Text bildet, soweit nicht anders angegeben, die LBK - Akte des Stadtarchivs München DE 1992 LBK 12863.
Im Jahr 1905 wird das Feuerwehrhaus an seiner Westseite für einen Requisitenraum mit einem Anbau versehen, für den der bekannte Untermenzinger Baumeister Korbinian Beer bereits im Mai 1904 einen Plan und einen Kostenvoranschlag in Höhe 1249,48 Mark erstellt hat. Bei dem Umbau wurde das ursprünglich 5,30 Meter breite Feuerwehrhaus von 8,76 Meter auf 16,00 Meter verlängert. Für die Vergrößerung musste die Gemeinde Allach nochmals 0,010 ha (100 m²) Grund für 150 Mark von Martin Gastl dazukaufen. Da der Gemeinde seit „unfürdenklichen“ Zeiten 0,02 ha (200 m²) gehören, sind es insgesamt 340 m² Grund auf dem das Feuerwehrhauses steht (STA München, Kataster 11398). Um für spätere Verhandlungen über den erstellten Kostenvoranschlag auf der sicheren Seite zu sein, wendet sich die Gemeinde Allach mit einem vom Bürgermeister Berner am 11.3.1905 unterzeichneten Schreiben an das Kgl. Bezirksamt München I damit der dortige Bezirks-Ingenieur für Hochbau den Kostenvoranschlag und den Bauplan überprüft. In dem nachstehend abgebildeten Gemeindeschreiben vom 11.3.1905 heißt es: "Damit bei späteren Verhandlungen eine sichere Unterlage geschaffen wird wolle Kgl. Bezirksamt durch den vorhandenen Kostenvoranschlag nebst vorhandenen Plänen dem Herrn Ingenieur für Hochbau zur Prüfung unterbreiten und das Ergebnis…. wegen Dringlichkeit der Sache in tunlicher Bälde bekannt geben."
Nach ergangener Prüfung genehmigte das Kgl. Bezirksamt München den vom Baumeister Korbinian Beer im Mai 1904 erstellten Bauplan am 23.6.1905. Am 22.8.1905 konnte mit dem Anbau begonnen werden und am 15.9. 1905 war er laut Bauvollendungsanzeige fertiggestellt. Im November 1905 fertigte der Bezirks-Ingenieur am 27.11.1905 für die Gemeinde Allach auch noch den nachstehenden Bericht zur erfolgten Kostenabrechnung. In ihm weist er u. a. darauf hin, dass sich die Baukosten gegenüber dem Kostenvoranschlag des Baumeisters Beer vom 4. Mai auf 1343,40 Mark erhöht haben. Da der Kostenvoranschlag etwas flüchtig abgefasst wurde, sind Leistungen in Höhe von 46,98 Mark übersehen worden, die aber nötig waren. Die Kostenerhöhung ergab sich insbesondere dadurch, dass das gesamte Dach neu gedeckt wurde. Nachdem aber der Bauunternehmer Korbinian Beer die Arbeiten vertragsgemäß um die feste Summe von 1150 Mark übernommen hat, ist dies für die Gemeinde ein sehr günstiges Resultat.
Nachstehend der Bericht zur Abrechnung.
Betreff:
Vergrößerung des Feuerwehrhauses Allach
hier; Abrechnung
Mit 1 Abrechnung und 3 Beilagen dem Referat II ergebenst in Rückvorlage.
Am 24 des Monats wurden im Beisein des Unternehmers Herrn Korbinian Beer von Untermenzing an Ort und Stelle die Maße für die Abrechnung genommen und es zeigt sich nach Zusammenstellung der Abrechnung folgendes Resultat:
Gegenüber dem Kostenvoranschlag des Baumeisters Beer vom Mai 04 mit einer Summe von 1249,48 M. stellt sich die Abrechnung auf 1343,40 Mark. Hinzu kämen ferner noch 46,98 M für Arbeiten, welche seinerzeit in dem etwas flüchtig bearbeiteten Kostenvoranschlage übersehen waren, die aber unbedingt benötigt waren Die Mehrung der Abrechnung zeigt sich hauptsächlich in Pos. 6 da das ganze Feuerwehrhaus neu gedeckt wurde, ferner in Pos. 4, Betonfundamente, welche im Kostenvoranschlag etwas knapp berechnet waren. Eine größere Minderung findet sich bei Pos. 11, Dachstuhlholz, durch Vereinfachung der Dachstuhlkonstruktion und der Ausführung der Pos. 16 durch Verwendung alter Fallrohre. Nachdem Unternehmer Beer die Arbeiten vertragsgemäß um die feste Summe von 1150 M. übernommen hat, zeigt sich gegenüber der Abrechnung für die Gemeinde ein sehr günstiges Resultat. Bemerkt will ferner noch werden, dass die Arbeiten in solider und meisterhafter Weise zur Ausführung kamen. In der Abrechnungszusammenstellung sind die einzelnen Preisansätze des Kostenanschlages mit roter Farbe eingetragen um den Unterschied zwischen Anschlag und Abrechnung leicht verständlich zu machen. Gegen die Auszahlung des Guthabens abzüglich des Rückhalts der 10 % igen Garantie besteht dieseits kein Bedenken.
München, den 27.11.05
Bezirks-Ingenieur für Hochbau
Das nach der Eingemeindung von Allach in die Landeshauptstadt München der Stadt gehörige Feuerwehr- bzw. Gerätehaus wurde noch bis 1949 benutzt. Die Freiwillige Feuerwehr Allach hat seitdem ihre Räume im Verwaltungsgebäude in dem sich ursprünglich auch die der Bezirksinspektion und der Polizei befanden und mit dessen Bau schon 1939/1940 begonnen wurde. Wie aus den Akten der LBK ersichtlich ist, wird das nicht mehr benötigte Gerätehaus anschließend vermietet, zuerst an den Friseur Willi Widmann, dann an die Drogistin Gudrun entsprechend dem obigen Plan Bittner.
Der Friseur Willi Widmann der sich als erster Mieter beworben hat, reicht am 19.9.1949 ein Baugesuch mit Plan zum Umbau ein, das gemäß Planeintragung am 20.12.1949 genehmigt wurde. Dieses Baugesuch veranlasste die beiden Allacher Josef Zaun und Martin Gastl, sich mit einem auf den 15.11.1949 datierten Beschwerdeschreiben an den Stadtrat zu wenden, in dem sie sich gegen dieses Vorhaben aussprachen und ihre Gründe hierfür darlegen. Mit unterzeichnet haben dieses Schreiben noch 36 weitere Allacher Bürger. Nach Peter Stegmüller, der der erste Vorsitzende des Bezirksausschusses 38 nach Ende des Krieges war, wurde das nachstehend wörtlich aufgeführte Schreiben vom Friseurmeister J. Berger veranlasst, da er keine Konkurrenz haben wollte.
Betreff: Altes Feuerwehrhaus, Mü.-Allach, Eversbuschstraße 147
Unterzeichnete Bürger von Mü.-Allach wenden sich in obiger Sache an den Münchner Stadtrat und bitten, diese Angelegenheit in einer seiner nächsten Sitzungen behandeln zu wollen. Im Zeichen des heutigen demokratischen Einspruchrechtes erheben wir schärfsten Protest gegen den beabsichtigen Ausbau des alten Feuerwehrhauses an der Eversbuschstraße 147 und fordern zugleich die Beseitigung desselben aus nachstehenden Gründen. Die Lage des genannten Feuerhauses welches förmlich auf der Straße steht und die derart schlechte Übersicht von der Eversbuschstraße zur Würmbrücke oder umgekehrt, stellen die Verkehrssicherheit schon seit langem in Frage und dürfte durch den hier ständig zunehmenden Verkehr nun überhaupt nicht mehr gegeben sein. Für den Fußgänger im Besonderen, denn es ist hier nicht mal ein Gehsteig vorhanden noch anzubringen, weil diese mehr als Scheune anzusprechenden vier Wände soweit in die Straße reichen. Bei einer Würmbrückenerweiterung welche ja der Dringlichkeit wegen alsbald durchgeführt werden muss, treten diese Mängel in noch viel stärkerem Maße in Erscheinung Durch das Flüchtlingslager III wurde der Verkehr über dieses Wegstück noch um das Vielfache erhöht und setzt somit tagtäglich viele Menschen der Gefahr eines Unfalles aus. Zudem hat die Stadtplanung hier an der Würm eine Grünfläche vorgesehen und es wurde auch schon ein Baugesuch aus diesem Grunde abgewiesen. Dieser Umstand berechtigt zu folgenden Fragen:
1. Warum lässt man diese vier alten Wände für Privatzwecke neu fundamentieren, wenn doch dieser Raum für städtische Zwecke nicht mehr benötigt wird?
2. Warum schafft man nicht jetzt gleich Abhilfe, wenn vielleicht in naher Zukunft doch die Notwendigkeit einer entsprechenden Verkehrssicherheit auch von behördlicher Seite unumgänglich wird?
3. Wer trägt die Verantwortung, wenn aus einer jetzigen Nichtbeachtung der Gefahrenmomente später einmal ein großes Unglück entsteht?
4. Ist jetzt nicht leichter noch auf dieses alte Mauerwerk bzw. einer kleinen Mietsumme zu verzichten als später einmal eine nicht geringe Summe für eine eventuelle Ablösung zu beschaffen?
5. Warum benützt man nicht diese Gelegenheit um gerade an der günstigen Stelle mit der Grünanlage zu beginnen und das Ortsbild endlich einmal zu verbessern?
Der Entscheid von Seiten des Liegenschaftsamtes H. Dir. H. Braun dürfte auf rein mangelhafte Information durch den Sachbearbeiter beruhen und erfordert eine diesbezügliche Revision; denn, nach Feststellung der Sachlage ist an dieser Stelle die Anbringung einer Kanalisierung (Kläranlage für Wasserablauf und WC), welche für den in Frage kommenden Friseurbetrieb durch gesetzliche Bestimmungen des Gesundheitsamtes unbedingt erstellt werden muss, nicht durchführbar. Dazu geben wir folgende Erläuterung: Südseite, - direkter Angrenzer, Ost- und Nordseite, - Straßenfront, Westseite,- Lagerung von Stromkabeln der Isarwerke. Sehr bemerkenswert erscheint uns, dass von Seiten der Bez. Insp. Allach in diesem Fall nicht auf den Behördenweg verwiesen wurde, nein im Gegenteil, es wurden dort beide Augen zugedrückt um in Umgehung der Baubehörden den betreffenden Umbau schwarz (ist unterstrichen) unter Dach und Fach bringen zu lassen. Erst nach ca. 12 Tagen des Baubeginns, aufgefordert von privater Seite; konnte die Lokalbaukommission München ihre Massanahmen ergreifen. Außerdem ist noch die Äußerung des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer L. Rothwinkler Allach, „er habe ja von der Bez.- Insp. Allach eine Baugenehmigung“, sehr aufschlussreich! Dass man gerade diese Angelegenheit bei der vor kurzem stattgefundenen Bürgerversammlung im Rechenschaftsbericht des ref. Vorstandes vom hiesigen Bezirksausschuss vollkommen übergangen hat, erleuchtet obige Zeilen und gab jedem zu bedenken. Mitglieder vom hiesigen Bezirksausschuss wollen von der Zustimmung zu diesem Umbau nichts gewusst haben und es sei noch Meinung derer, rein eine Sache des Herrn Ob. Insp. Alt gewesen. Ein Entscheid der LBK zugunsten des Bauunternehmers wäre wahrscheinlich ein Hohn für alle Allacher Bürger. In Anbetracht der hier aufgeführten Argumente, erwarten wir von Seiten des Münchner Stadtrates eine entsprechende Stellungnahme und bitten den Wünschen der Bevölkerung und nicht den einer Einzelperson Rechnung zu tragen.
Hochachtungsvoll
Josef Zaun Martin Gastl
Die Bedenken der Beschwerdeführer werden jedoch nicht seitens der Stadtverwaltung geteilt. Das Referat für Stadtplanung weist in seinem Schreiben vom 4.10.1949 darauf hin, dass das Grundstück zwar als Grünfläche ausgewiesen ist, jedoch bereits bebaut ist. In gleicher Weise äußert sich die LBK am 15.11.1949. Auch Peter Stegmüller als Vorsitzender der Bezirksausschusses 38 erklärt am 8.11.1949, dass gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen. Ferner geht aus einer Notiz der Bezirksinspektion vom 7.12.1949 hervor, dass Josef Zaun selbst am Feuerwehrhaus interessiert war, jedoch wurde sein Angebot zu spät eingereicht. Die Beschwerde der beiden Allacher wurde auch dem Amt für Öffentliche Ordnung zugeleitet. Dieses gewährt dem Friseur Willi Widmann ohne es zu begründen, aber vermutlich aufgrund des Einspruchs, nur eine befristete Nutzung. Daher genehmigt ihm die LBK mit Schreiben vom 13.12.1949 die Ausübung des Friseurhandwerkes widerruflich auf längstens 5 Jahre.
Der für den Umbau im August 1949 erstellte Plan wird am 20.12.1949 genehmigt. In der am 13.5. 1950 ergangenen Befundanzeige der LBK ist festgehalten, dass die beiden Friseurläden, der für Damen im alten Bauteil und der für Herren im Anbau, sind wie die miteingebaute Eisdiele, seit 1.3.1950 in Benutzung. Der Plan wurde jedoch mit Änderungen ausgeführt und das vorgesehene WC ist nicht vorhanden. Zur Eisdiele und zum nicht eingebauten WC stellt die LBK am 31.10.1950 nochmals fest, dass die Eisdiele planabweichend eingebaut wurde und dass das erforderliche WC nicht vorhanden ist.
Zehn Monate später greift die LBK das Thema noch einmal auf und fordert Herrn Widmann mit Schreiben vom 30.8.1951 auf, das WC binnen 4 Wochen einzubauen, ansonsten wird der Laden geschlossen. Aus der Sicht von Herrn Widmann hat sich das Thema jedoch erledigt, da die Eisdiele seit 15.8.1951 geschlossen ist und, da er in der Nähe wohnt, er bei Bedarf nach Hause gehen kann. Die LBK lässt nicht locker und fordert ihn am 27.9.1951 auf, einen Plan einzureichen. Als ihm mit Schreiben vom 8.1.1952 eine Frist von 8 Wochen festgesetzt wird, wendet sich Herr Widmann an das Gewerbeaufsichtsamt das mit Schreiben vom 4.2.1952 keinen Bedarf für ein WC erkennt. Daraufhin teilt die LBK am 25.3.1952 Herrn Widmann mit, dass auf ein WC verzichtet wird. Nach Ablauf der auf Anweisung des Amtes für Öffentliche Ordnung auf fünf Jahre befristeten Genehmigung wurde das ehemalige Gerätehaus 1954 neu vermietet.
Neue Mieterin war seit dem 1.9.1954 die Drogistin Gudrun Bittner, was aus ihrem Schreiben vom 9.9.1954 an die LBK hervorgeht. Sie lässt den von Herrn Widmann im ursprünglichen Feuerwehrhaus eingerichteten Damensalon in einen Drogerieladen, die Schützendrogerie, umbauen. Da die LBK bereits für den 1949 erfolgten Friseurladeneinbau wiederholt ein WC gefordert hat, das aber nie installiert wurde, reicht sie zusammen mit ihrem Schreiben für die noch zusätzlich geforderte flüssigkeitsdichte Abortgrube eine Plantektur ein, die ihr am 31.12.1954 widerruflich genehmigt wird. Wie aus einer Kostenaufstellung der LBK vom 12.2.1955 hervorgeht, sind ihr für den Ladenumbau des 16.0 x 5.30 x 3,70 Meter messenden Hauses Kosten in Höhe von 16 000 Mark entstanden. Einige Wochen später teilt ihr die LBK in der Befundanzeige vom 18.3.1955 mit, dass festgestellt wurde, dass ihr der ehemalige Herrenfriseurladen als Wohn- und Schlafraum und die Eisdiele als Küche dient und dass das erforderliche WC immer noch fehlt. Für dieses einzubauen wird ihr von der LBK am 18.11.1955 eine Frist von vier Wochen gesetzt, worauf sie der LBK am 30.11.1955 mitteilt, dass wegen der Kosten und der Witterung die Herstellung erst im Frühjahr erfolgen kann. Am 11.7.1956 ergeht dann unter Bezug auf das Schreiben vom 30.11.1955 das letzte LBK-Schreiben an sie mit dem sie aufgefordert wird bis zum 22.8.1956 das WC einzubauen. Andernfalls hat dies gebührenpflichtige Kosten zur Folge. Da zugleich mit diesem Schreiben der Schriftverkehr mit Frau Bittner beendet ist, dürften die Belange der LBK, betreffend WC und Grube, erfüllt gewesen sein. Wie viele Jahre sie ihren Drogerieladen noch geöffnet hatte, geht aus den Akten leider nicht hervor.
Erst im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Abbruch des Gebäudes zu Beginn des Jahres 1972 setzt der Schriftverkehr mit der LBK wieder ein. Hierfür hat das Wasserwirtschaftsamt München am 14.1.1972 einen Lageplan erstellt. Nach Erteilung der Abbruchgenehmigung durch die LBK am 21.2.1972 und dem daraufhin erfolgten Abbruch konnte auf dem Grundstück die schon viele Jahre zuvor geforderte Grünfläche gestaltet werden.
Ernst Rudolph im Dezember 2024